Türschwellenrampe für Rollstühle und Rollatoren – öffentliche Bereiche
Steigung 3,5°
Empfehlung:
Öffentliche Bereiche, Mietwohnungen, Selbstfahrer (Rollstuhl)
erfüllt DIN 18040-2
Türschwellenrampe für Rollstühle und Rollatoren – private Bereiche
Steigung 10 °
Empfehlung: :
Privatbereich, kräftige Selbstfahrer (Rollstuhl), Rollator, Rollstuhl mit Elektroantrieb
Hinweis zur Steigung:
Im öffentlichen Bereich gilt in Deutschland eine Steigung als barrierefrei, wenn sie 3,5° bzw. 6 % nicht überschreitet (vgl. DIN 18040-1/2) .
Im Privatbereich werden aus Platz- und Kostengründen üblicherweise Türschwellenrampen mit einer Steigungen um 10° verwendet.
Platzbedarf nach DIN18040-1/2
Um beispielsweise eine 5 cm hohe Schwelle mittels einer Rampe nach DIN 18040-1/2 zu überwinden, muss diese bereits eine Tiefe von 90 cm haben.